Als gemeinnützige rechtsfähige Stiftung unterliegt die Dr. Franz und Astrid Ritter-Stiftung sowohl der Fach-Aufsicht durch die Regierung von Niederbayern in Landshut, als auch der Finanz-Aufsicht durch das Finanzamt Straubing. Zusätzlich lässt die Stiftung ihre Rechnungslegung freiwillig durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer prüfen; dieses Mandat wird regelmäßig nach drei bis fünf Jahren neu vergeben.
Hier finden Sie als Teil unserer Geschäftsberichte die Jahresabschlüsse der letzten Jahre in komprimierter Darstellung: